Stornobedingungen

Stornobedingungen

Für öffentliche Veranstaltungen fällt überhaupt keine Stornogebühr an. Bei geschlossenen Veranstaltungen bieten wir neben der üblichen gestaffelten Stornoregelung eine 2. Alternative, wie Sie jegliche Stornogebühren vermeiden können. Sie entscheiden:


  • Entweder der Stornierende muß den Schaden tragen. Je kurzfristiger die Stornierung eingeht, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß wir die freigehaltenen Kapazitäten nicht anderweitig verkaufen können. Wir berechnen:


Bis 2 Monate vorher 10%

Bis 1 Monat vorher 20%

Ab 1 Monat vorher 30%


  • Oder wir versuchen gemeinsam, daß überhaupt kein Schaden eintritt! Wenn Sie möchten, dann zahlen Sie trotz Stornierung den vollen Betrag und bekommen 1 Jahr lang das Recht, Ihren Event an einem Ausweich- Termin nachzuholen. Voraussetzung ist allerdings, daß dieser Ausweich-Termin sonst leer geblieben wäre - dann entsteht nämlich durch Ihre Stornierung überhaupt kein Schaden. Bei diesem Schaden- Vermeidungsverfahren können wir Ihnen einen Ausweich-Termin allerdings erst 1 Monat vorher zusagen - erst dann können wir sicher sein, daß wir durch Ihre Verschiebung nicht doch auf eine andere Veranstaltung verzichten müssen.


Ausnahme: Für Speisen, die kürzer als 72 Stunden vor dem Termin storniert werden, müssen wir in jedem Fall 70% der Speisen-Kosten berechnen.

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